Autor Willy Knüsel
Viele Leute meinen, Chefs hätten das Recht, private E-Mails mitzulesen. Das ist jedoch in keinem Fall gestattet – auch dann nicht, wenn private E-Mails im Betrieb nicht zugelassen werden. Im letzteren Fall darf (z.B. anhand der Zieladresse) festgestellt (und gerügt) werden, wenn private Mails verschickt werden; der Inhalt geht aber auch dann die Chefs nichts an.
Voraussetzung ist natürlich, dass ein E-Mail als privates E-Mail erkennbar oder gekennzeichnet ist, denn geschäftliche E-Mails dürfen vom Chef, aber auch von Kollegen geöffnet und gelesen werden. Im geschäftlichen Umfeld ist es deshalb am Mitarbeiter, sicherzustellen, dass private E-Mails als solche erkennbar sind.
Ich möchte mein Zeitmanagement und meine Arbeitsorganisation verbessern.